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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19 (https://dejure.org/2019,18672)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.05.2019 - 3 M 11/19 (https://dejure.org/2019,18672)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 3 M 11/19 (https://dejure.org/2019,18672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019; Ordnungsgemäße Berechnung der Kapazität; Kürzung des Curricularant...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019

  • rechtsportal.de

    ASiG § 16 ; KapVO LSA § 16 ; GG Art. 5 Abs. 3
    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019; Ordnungsgemäße Berechnung der Kapazität; Kürzung des Curricularanteils der Vorklinik bei Überschreitung des Gesamt-CNW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 7 CE 18.10072

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin aufgrund fehlerfreier

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
    Dem früheren ZVS-Beispielstudienplan, der u. a. bei Praktika von einer Gruppengröße von 15 ausgeht, war ein kapazitätserschöpfender Maßstab zu entnehmen, der zu einer sachgerechten Quantifizierung des vorklinischen Unterrichtsanteils führt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 4. April 2019 - 7 CE 18.10072 u. a. -, juris Rn. 26 [m. w. N.]).

    In diesem durch das Berechnungsmodell der Kapazitätsverordnung vorgegebenen Beziehungsgefüge und dem Spannungsverhältnis des vom Studienbewerber Beanspruchbaren und des von der Hochschule Leistbaren stellt die Gruppengröße für Praktika/Kursen von 15 einen zwischen den beteiligten Interessen vermittelnden und akzeptablen Mittelwert dar, auch wenn dieser - wie hier - tatsächlich um ca. vier Studenten überschritten wird (vgl. zur Gruppengröße von Vorlesungen: OVG NRW, Beschluss vom 11. August 2015 - 13 C 16/15 -, juris; im Ergebnis so auch: BayVGH, Beschluss vom 4. April 2019, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2018 - 3 M 186/18

    Zulassung zum Studium; Humanmedizin 1. Fachsemester; Schwundquote;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
    Ein etwaiges auf Aufklärung gerichtetes Begehren der Antragsteller würde damit einen nicht näher substantiierten (unzulässigen) Ausforschungsbeweis- und Beweisermittlungsantrag darstellen (vgl. (vgl. zuletzt: OVG LSA, Beschuss vom 1. Juni 2018 - 3 M 186/18 -, juris Rn. 8 [m. w. N.]).

    Nach alledem stellt der in diesem Zusammenhang gestellte Antrag zur Aufdeckung weiterer mutwilliger Überbuchungen durch Vorlage der Belegungslisten für das 2. Fachsemester im SS 2015, das 3. FS im WS 2015/2016 sowie für das 2. und das 4. Fachsemester im SS 2016 einen nicht näher substantiierten (unzulässigen) Ausforschungsbeweis- und Beweisermittlungsantrag dar (vgl. zuletzt: OVG LSA, Beschuss vom 1. Juni 2018, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2016 - 2 LB 324/15

    Anrechnung; Curricularanteil; Curricularnormwert; Eigenanteil; Kapazität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
    Insbesondere folgen daraus nicht zwangsläufig subjektive Rechte der Studienbewerber auf Zulassung zum vorklinischen Studienabschnitt (vgl. zum Ganzen: Nds. OVG, Urteil vom 7. April 2016 - 2 LB 324/15 -, juris Rn. 66 [m. w. N.]).

    Eine proportionale Kürzung über die Lehreinheiten hinweg zu Lasten der von der Überschreitung nicht betroffenen Lehreinheit ist nicht geboten (vgl. hierzu im Einzelnen: Nds. OVG, Urteil vom 7. April 2016, a. a. O., Rn. 64), zumal dies im Widerspruch zur Konzeption der Kapazitätsverordnung stünde, die zur Berechnung eine strikte Zweiteilung vornimmt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 NB 1695 -, juris Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 13 C 16/15

    Zulassung zum Sudium außerhalb der festgesetzten Kapazität; Berücksichtigung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
    In diesem durch das Berechnungsmodell der Kapazitätsverordnung vorgegebenen Beziehungsgefüge und dem Spannungsverhältnis des vom Studienbewerber Beanspruchbaren und des von der Hochschule Leistbaren stellt die Gruppengröße für Praktika/Kursen von 15 einen zwischen den beteiligten Interessen vermittelnden und akzeptablen Mittelwert dar, auch wenn dieser - wie hier - tatsächlich um ca. vier Studenten überschritten wird (vgl. zur Gruppengröße von Vorlesungen: OVG NRW, Beschluss vom 11. August 2015 - 13 C 16/15 -, juris; im Ergebnis so auch: BayVGH, Beschluss vom 4. April 2019, a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - 13 C 33/11

    Die personelle Aufnahmekapazität einer Lehreinheit wird weniger durch die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
    Denn diese führen zu gesteigertem Verzehr an Ausbildungsaufwand, der nach der dem Schwundausgleich zugrunde liegenden Logik einer abgangsbedingten Ersparnis an Ausbildungsaufwand ausgleichend gegenübergestellt werden darf (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 13 C 33/11 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 7 CE 10.10210 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
    Lediglich das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit darf nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein solcher "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 31. Juli 2013 - NC 2 B 294/13 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 2 NB 388/09 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 27. August 2014 - 3 M 77/14 -, juris Rn. 27).
  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
    Welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und mithin als Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums besucht werden müssen, richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen (OVG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 1 B 105/14.NC u.a. -, juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 7 CE 10.10210

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; statistische

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
    Denn diese führen zu gesteigertem Verzehr an Ausbildungsaufwand, der nach der dem Schwundausgleich zugrunde liegenden Logik einer abgangsbedingten Ersparnis an Ausbildungsaufwand ausgleichend gegenübergestellt werden darf (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 13 C 33/11 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 24. August 2010 - 7 CE 10.10210 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2019 - 5 NC 7.18

    Hochschulzulassungsrecht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
    Dadurch werden die Bestandszahlen jedoch nicht unrichtig (vgl. zum Ganzen: OVG BB, Beschluss vom 9. Januar 2019 - OVG 5 NC 7.18 -, juris Rn. 13 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14

    Hochschulzulassung - Anerkennung eines Dienstleistungsexports - Bandbreite von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19
    Lediglich das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit darf nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein solcher "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 31. Juli 2013 - NC 2 B 294/13 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 2 NB 388/09 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 27. August 2014 - 3 M 77/14 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 an der

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2018 - 2 NB 867/17

    Aufnahmekapazität; Belegungsliste; tagesbelegte Betten; Curricularanteil;

  • OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 294/13

    Regellehrverpflichtung, Deputatsermäßigungen Dekan, Prodekan, Schwundberechnung

  • VG Magdeburg, 21.12.2016 - 7 B 398/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. Fachsemester, außerkapazitär);

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 7 ME 24/08

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Bewerber; Ermessen; Ermächtigung;

  • OVG Niedersachsen, 13.04.2007 - 7 ME 37/07

    Zur Zeit des erstinstanzlichen Verfahrens vorliegende Fehler als im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2012 - 2 NB 359/11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester

  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2460

    Eilrechtsschutz - Obdachlosenfürsorge

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - NC 9 S 775/11

    Akkreditierung eines Studiengangs ist keine Lehrbetriebsaufnahmevoraussetzung

  • OVG Hamburg, 02.04.2019 - 3 Nc 51/18

    Zulassung zum Bachelorstudiengang Logistik / Technische Betriebswirtschaft;

  • VGH Bayern, 27.11.2013 - 7 CE 13.10354

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2013; Überbuchung;

  • VG Freiburg, 01.12.2016 - NC 6 K 4073/16

    Hochschulrecht: Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum ersten Semester des

  • VG Sigmaringen, 20.11.2012 - NC 6 K 2062/12

    Lehrverpflichtungsbandbreiten; Lehrverpflichtung befristet; beschäftigter

  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 7 CE 07.10333
  • VG Berlin, 23.08.2010 - 30 L 65.10

    Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • VG Magdeburg, 25.04.2022 - 7 A 336/21

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg zum

    Auch angesichts des Umstandes, dass die vorgenannten Vorschriften in zunehmendem Umfang durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union einer häufigen Änderung unterliegen und mit der Deputatsreduzierung typischerweise auch der eigene Fortbildungsaufwand für diese besondere Aufgabe abgegolten wird, ist die Deputatsermäßigung nicht zu beanstanden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, juris).

    Angesichts des in der Stellenbeschreibung der Beklagten dargestellten Aufgabenbereiches, welcher im Wesentlichen durch die gesetzlichen Regelungen des § 43 StrlSchV vorgegeben ist, ist die insgesamt gewährte Deputatsermäßigung von 1, 0 LVS nicht zu beanstanden (vgl. zur Deputatsreduzierung für Strahlenschutzbeauftragte: OVG LSA, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris).

    Überschreitungen des Gesamt-CNW infolge eines überhöhten Lehrangebots der klinischen Lehreinheiten sind für die Kapazitätsberechnung der vorklinischen Lehreinheit ohne Belang, weil die Beklagte nicht verpflichtet ist, Personal aus der klinischen Lehreinheit in die vorklinische Lehreinheit zu verschieben und es darüber hinaus kein zwingendes Gebot gibt, nach dem das Gericht im Kapazitätsprozess einem solchen Fall der Überschreitung damit zu begegnen hat, dass es den Curricularanteil der vorklinischen Lehreinheit (anteilig) kürzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2021 - 6 C 18.19 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 09.08.2021 - 7 CE 21.10004 u.a. - OVG Hamburg, Beschl. v. 26.09.2019 - 3 Nc 4/19 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC u. a - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.07.2019 - 13 C 37/19 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.06.2019 - 2 LC 655/17 - OVG LSA, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.08.2018 - NC 9 2505/17 -, alle zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).

    Gleiches gilt auch für die angesetzte Gruppengröße bei Praktika/Kursen von 15 (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, juris).

    Lediglich das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit, darf nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein solcher "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 31.07.2013 - NC 2 B 294/13 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 09.08.2011 - 3 M 262/10 u. a. - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 -, juris).

  • VG Magdeburg, 06.12.2023 - 7 B 225/23

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Auch angesichts des Umstandes, dass die vorgenannten Vorschriften in zunehmendem Umfang durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union einer häufigen Änderung unterliegen und mit der Deputatsreduzierung typischerweise auch der eigene Fortbildungsaufwand für diese besondere Aufgabe abgegolten wird, ist die Deputatsermäßigung nicht zu beanstanden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, juris).

    Überschreitungen des Gesamt-CNW infolge eines überhöhten Lehrangebots der klinischen Lehreinheiten, wie dies nach Auffassung einiger Antragsteller insbesondere hinsichtlich der Veranstaltungen POL Klinische Medizin und Pathobiochemie (POL-Pathomechanismen) sowie des sog. Klopfkurses gilt, sind für die Kapazitätsberechnung der vorklinischen Lehreinheit ohne Belang, weil die Antragsgegnerin nicht verpflichtet ist, Personal aus der klinischen Lehreinheit in die vorklinische Lehreinheit zu verschieben und es darüber hinaus kein zwingendes Gebot gibt, nach dem das Gericht im Kapazitätsprozess einem solchen Fall der Überschreitung damit zu begegnen hat, dass es den Curricularanteil der vorklinischen Lehreinheit (anteilig) kürzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2021 - 6 C 18.19 - BayVGH, Beschl. v. 09.08.2021 - 7 CE 21.10004 u.a. - OVG Hamburg, Beschl. v. 26.09.2019 - 3 Nc 4/19 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC u. a - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.07.2019 - 13 C 37/19 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.06.2019 - 2 LC 655/17 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.08.2018 - NC 9 2505/17 -, alle zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).

    Gleiches gilt auch für die angesetzte Gruppengröße bei Praktika/Kursen von 15 (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, juris).

    Lediglich das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit, darf nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein solcher "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 31.07.2013 - NC 2 B 294/13 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.08.2011 - 3 M 262/10 u. a. - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 -, juris).

  • VG Magdeburg, 07.12.2022 - 7 B 180/22

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Auch angesichts des Umstandes, dass die vorgenannten Vorschriften in zunehmendem Umfang durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union einer häufigen Änderung unterliegen und mit der Deputatsreduzierung typischerweise auch der eigene Fortbildungsaufwand für diese besondere Aufgabe abgegolten wird, ist die Deputatsermäßigung nicht zu beanstanden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, juris).

    Überschreitungen des Gesamt-CNW infolge eines überhöhten Lehrangebots der klinischen Lehreinheiten, wie dies nach Auffassung einiger Antragsteller insbesondere hinsichtlich der Veranstaltungen POL Klinische Medizin und Pathobiochemie (POL-Pathomechanismen) sowie des sog. Klopfkurses gilt, sind für die Kapazitätsberechnung der vorklinischen Lehreinheit ohne Belang, weil die Antragsgegnerin nicht verpflichtet ist, Personal aus der klinischen Lehreinheit in die vorklinische Lehreinheit zu verschieben und es darüber hinaus kein zwingendes Gebot gibt, nach dem das Gericht im Kapazitätsprozess einem solchen Fall der Überschreitung damit zu begegnen hat, dass es den Curricularanteil der vorklinischen Lehreinheit (anteilig) kürzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2021 - 6 C 18.19 - BayVGH, Beschl. v. 09.08.2021 - 7 CE 21.10004 u.a. - OVG Hamburg, Beschl. v. 26.09.2019 - 3 Nc 4/19 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 24.07.2019 - 1 B 61/19.NC u. a - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 05.07.2019 - 13 C 37/19 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.06.2019 - 2 LC 655/17 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.08.2018 - NC 9 2505/17 -, alle zitiert nach juris, jeweils m. w. N.).

    Gleiches gilt auch für die angesetzte Gruppengröße bei Praktika/Kursen von 15 (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, juris).

    Lediglich das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit, darf nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein solcher "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 31.07.2013 - NC 2 B 294/13 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 09.08.2011 - 3 M 262/10 u. a. - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 -, juris).

  • OVG Hamburg, 26.09.2019 - 3 Nc 4/19

    Kapazitätsberechnung des Bachelorstudiengangs Logistik/Technische

    Weshalb im Fall der Überschreitung des geltenden Curricularnormwertes hiervon abzuweichen sein soll, zeigen die Antragsteller weder auf, noch liegt dies auf der Hand (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.9.2019, 3 Nc 71/18, n. v.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.5.2019, 3 M 11/19, juris Rn. 13).

    Dies gilt sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten der Studienbewerber und begründet keine subjektiven Rechte der Studienbewerber (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.9.2019, 3 Nc 71/18, n. v.; OVG Magdeburg, Beschl. v. 28.5.2019, 3 M 11/19, juris Rn. 13).

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 61/19

    Kapazitätsberechnung im Studiengang Humanmedizin; hier: curricularer Eigenanteil

    Soweit seither, insbesondere auch unter Auseinandersetzung mit den Erwägungen von Dr. Pastor, obergerichtliche Entscheidungen zur Problematik und zu dem Aussagegehalt der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Einstellungsbeschlüssen in den Verfahren 6 C 35 und 36/16 ergangen sind, verneinen diese - soweit ersichtlich - einhellig ungeachtet des jeweiligen Vortrags, das Lehrangebot der klinischen Lehreinheit sei mit der Folge einer Überschreitung des Gesamtcurricularnormwertes überhöht, eine Verpflichtung der Hochschulen, den Curricularanteil der vorklinischen Lehreinheit proportional zu kürzen.(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.6.2019 - 13 C 31/19 u.a. -, amtl. Abdr. S. 5 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.5.2019 - 3 M 11/19 -, juris Rdnrn. 14 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.5.2019 - 2 NB 353/18 -, juris Rdnrn. 21 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.8.2018 NC 9 2505/17 -, juris Rdnrn. 2 ff., jew. m.w.N.).

    So betont etwa das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.5.2019, a.a.O.) zu Recht, dass die Lehreinheiten nach der Konzeption der Kapazitätsverordnung zu Berechnungszwecken einer strikten Zweiteilung unterlägen.

  • BVerwG, 24.11.2021 - 6 C 18.19

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang Humanmedizin auf einen Teilstudienplatz

    Zudem bleibt es der Hochschule unbenommen, durch eine Änderung des Studienplans der Lehreinheit etwa bei der Veranstaltungsform (Vorlesung statt Seminar) eine Überschreitung des Curricularnormwerts zu vermeiden (in diesem Sinne: OVG Lüneburg, Urteil vom 7. April 2016 - 2 LB 324/15 - juris Rn. 66; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Mai 2019 - 3 M 11/19 - juris Rn. 14 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2013 - NC 9 S 174/13 - juris Rn. 64; OVG Münster, Beschluss vom 3. September 2013 - 13 C 52/13 u.a. - juris Rn. 14 ff.; a.A. OVG Bautzen, Beschluss vom 20. Februar 2013 - NC 2 B 25/12 - juris Rn. 7; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 B 10145/13 - juris Rn. 9; Pastor, NVwZ 2018, 119 sowie für die Kürzung von Eigen- und Fremdanteil im Falle der Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularanteils: OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 3 Nc 75/05 - juris Rn. 55 f.).
  • OVG Bremen, 19.04.2023 - 8 B 321/22

    Zulassung eines Bewerbers zum Bachelorstudiengang Psychologie auf Grund eines

    Welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und mithin als Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums besucht werden müssen, richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen (OVG SL Beschl. v. 24.07.2014 - 1 B 105/14.NC, juris Rn. 44; OVG LSA, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19, juris Rn. 22).

    Das daraus folgende weite Gestaltungsermessen wird lediglich durch das Willkürverbot begrenzt (OVG LSA, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschl. v. 31.08.2018 - 2 NB 867/17, juris Rn. 17).

  • OVG Bremen, 09.03.2023 - 8 B 322/22

    Sachgerechte Abwägung bei Beschränkung der Kapazität der Studienplätze eines

    Welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und mithin als Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums besucht werden müssen, richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen (OVG SL Beschl. v. 24.07.2014 - 1 B 105/14.NC, juris Rn. 44; OVG LSA, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19, juris Rn. 22).

    Das daraus folgende weite Gestaltungsermessen wird lediglich durch das Willkürverbot begrenzt (OVG LSA, Beschl. v. 28.05.2019 - 3 M 11/19, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschl. v. 31.08.2018 - 2 NB 867/17, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 24.11.2021 - 6 C 19.19

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang Humanmedizin betreffend einen

    Zudem bleibt es der Hochschule unbenommen, durch eine Änderung des Studienplans der Lehreinheit etwa bei der Veranstaltungsform (Vorlesung statt Seminar) eine Überschreitung des Curricularnormwerts zu vermeiden (in diesem Sinne: OVG Lüneburg, Urteil vom 7. April 2016 - 2 LB 324/15 - juris Rn. 66; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28. Mai 2019 - 3 M 11/19 - juris Rn. 14 f.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. November 2013 - NC 9 S 174/13 - juris Rn. 64; OVG Münster, Beschluss vom 3. September 2013 - 13 C 52/13 u.a. - juris Rn. 14 ff.; a.A. OVG Bautzen, Beschluss vom 20. Februar 2013 - NC 2 B 25/12 - juris Rn. 7; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. April 2013 - 6 B 10145/13 - juris Rn. 9; Pastor, NVwZ 2018, 119 sowie für die Kürzung von Eigen- und Fremdanteil im Falle der Überschreitung des normativ festgesetzten Curricularanteils: OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - 3 Nc 75/05 - juris Rn. 55 f.).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 655/17

    Anspruch innerkapazitärer; Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer

    Hieran wird auch unter Berücksichtigung der Ausführungen von Pastor (Die Einhaltung des Curricularnormwertes im Studiengang der Medizin als Problem im Kapazitätsprozess, NVwZ 2018, 119) festgehalten (in diesem Sinn ebenfalls OVG LSA, Beschl. v. 28.5.2019 - 3 M 11/19 -, juris Rn. 12 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 164/16

    Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer Anspruch;

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 265/16

    Anspruch außerkapazitärer; Anspruch innerkapazitärer; anteilsmäßige Kürzung;

  • VG München, 21.03.2024 - M 3 E Z 23.10023

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Zahnmedizin, LMU,

  • VG München, 05.10.2023 - M 3 E Z 23.10004

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Zahnmedizin, LMU,

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